Kieferorthopädie für Kinder

Schon im Alter von 4 bis 5 Jahren kann es sinnvoll sein die Kiefer- und Gebissentwicklung eines Kindes durch einen Kieferorthopäden kontrollieren zu lassen. Zwar bedürfen nur wenige Kinder in so jungen Jahren schon einer kieferorthopädischen Therapie, aber gewisse Fehlstellungen können in diesem Alter frühzeitig therapiert und zu einer weiteren normalen Entwicklung geführt werden.
Die Frühbehandlung hat im frühen Wechselgebiss das Ziel, durch kurzzeitiges Eingreifen eine Verschlechterung der Fehlstellung zu verhindern und eine harmonische, störungsfreie Entwicklung zu ermöglichen.

 

Wir nehmen uns für unsere jüngsten Patienten viel Zeit und erklären mögliche kieferorthopädische Behandlungsmethoden, wie beispielsweise die herausnehmbare Zahnspange, die vor allem im jungen Alter häufig eingesetzt wird.

In der Regel werden Sie von Ihrem Zahnarzt oder Kinderarzt überwiesen, aber selbstverständlich können Sie sich gerne auch direkt, ohne eine Überweisung, an uns wenden.

 

Sie haben noch Fragen oder möchten einen unverbindlichen, individuellen Beratungstermin?
Dann rufen Sie uns gerne an (Telefon 02154 / 88 96 24) oder buchen Sie online einen ersten Beratungstermin in unserer Praxis.

S.O.S.

 

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